copyright

Sämtliche Fotos sind nach dem Schöpferprinzip durch §7 UrhG geschützt, nur diejenige Person, die das Foto erstellt hat, hat das alleinige Recht zu dessen Verwertung.
Bitte beachten Sie, dass auch Teile von Fotos durch den §7 UrhG abgedeckt sind.

Copyrights müssen nicht innerhalb der Fotos kenntlich gemacht werden, da automatisch, das Urheberrecht beim Fotografen liegt.

Wird ein Foto (nach Genemigung durch den Fotografen) veröffentlicht, so hat dieser einen Anspruch auf die Nennung des Namens bzw. der Quelle.

Wird ein Foto ohne die Zustimmung des Fotografen veröffentlicht, so hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz, der typischerweise über dem "normalen" Hornorar eines Fotografen liegt.

Das Copyright erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.